1. GESETZ NR. 123/19.09.2014 fÜr DIE ÄNDERUNG DES STEUERGESETZBUCHES
Mit Wirkung zum 01. Oktober 2014 vermindert sich der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung um 5%. Abhängig von den Arbeitsbedingungen beträgt er damit:
a) 26,3% für normale Arbeitsbedingungen, davon 10,5% als Arbeitnehmerbeitrag und 15,8% als Arbeitgeberbeitrag;
b) 31,3% für besondere Arbeitsbedingungen, davon 10,5% Arbeitnehmerbeitrag und 20,8% als Arbeitgeberbeitrag;
c) 36,3% für spezielle und andere Arbeitsbedingungen, davon 10,5% als Arbeitnehmerbeitrag und 25,8% als Arbeitgeberbeitrag;
Da der Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung unverändert bleibt, ändert sich an den Nettolöhnen der Mitarbeiter nichts.