Newsletter Nr. 1/2021
GESETZESÄNDERUNGEN, DIE AB 2021 GELTEN (INSBESONDERE GESETZ 296/2020 UND DRINGLICHKEITSVERORDNUNG 226/2020) 1. Umsatzsteuer 1. Die Obergrenze für die Anwendung der Ist-Besteuerung steigt von 2.250.000 Lei auf 4.500.000 Lei. 2. Wohnungsverkäufe: die Wertobergrenze für den Verkauf von Wohnungen an natürliche Personen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (5%), bleibt bei 450.000 Lei. Ursprünglich wurde dieser durch Gesetz more…
Newsletter Nr. 14/2020
I. DRINGLICHKEITSVERORDNUNG (DV) NR. 192/5.11.2020: TELEARBEIT WIRD ZUR ARBEITGEBERPFLICHT Bisher bestand die Empfehlung, dass Arbeitgeber von Arbeitnehmern verlangen, von zuhause zu arbeiten, dies war jedoch keine Pflicht. Durch die DV 192/20 wird nun allen wirtschaftlich Tätigen die Verpflichtung zur Telearbeit oder der Arbeit von zu Hause aus auferlegt, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Ausnahme: more…
Newsletter Nr. 13/2020
I. GESETZESÄNDERUNGEN DRINGLICHKEITSVERORDNUNG-Nr. 181/2020 1. Keine Zinsen bzw. Säumniszuschläge für offene Steuerverbindlichkeiten Für Steuerverbindlichkeiten, die ab dem 21. März 2020 fällig sind und bis einschließlich den 25. Dezember 2020 nicht gezahlt werden, werden keine Zinsenbzw. Säumniszuschläge berechnet und erhoben. Gleichzeitig gilt die gleiche Frist für die Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens durch Pfändung. 2. Aufgeschobene Frist für more…
Newsletter Nr. 12/2020
I. Gesetz Nr. 193/2020: neue Optionen für die Zahlung der Behinderten- Ausgleichsabgabe Behörden und öffentliche Institutionen, juristische Personen, öffentliche oder private Personen, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, sind verpflichtet, Menschen mit Behinderungen in einem Prozentsatz von mindestens 4% der Gesamtzahl der Arbeitnehmer zu beschäftigen. Das neue Gesetz sieht nun vor, dass Behörden und öffentliche Institutionen, more…
Newsletter Nr. 11/2020
I. DRINGLICHKEITSVERORDNUNG (DV) Nr. 147 vom 26. August 2020: Einem Elternteil werden freie Arbeitstage gewährt Werden Lehrtätigkeiten in Bildungs- und Vorschuleinrichtungen, welche die physische Anwesenheit von Kindern voraussetzen, in Folge der COVID-Epidemie eingeschränkt oder ausgesetzt, werden einem Elternteil freie Arbeitstage über die gesamte Laufzeit der Aussetzung gewährt. Die Bedingungen für die Gewährung von freien Arbeitstagen more…
Newsletter Nr. 10/2020
GESETZESÄNDERUNGEN – DRINGLICHKEITSVERORDNUNG (DV) 132/2020 I. Staatliche Zulagen für Kurzarbeit Arbeitgeber, die die Arbeitszeit der Arbeitnehmer kürzen, erhalten eine staatliche Zulage in Höhe von 75% der Differenz zwischen dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Bruttogrundgehalt und dem sich ausgehend von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ergebenden Bruttogrundgehalt. Bedingungen für die Gewährung der Zulage: Die Arbeitszeit darf um more…
Newsletter Nr. 9/2020
I. GESETZLICHE ÄNDERUNGEN DURCH DIE DRINGLICHKEITSVERORDNUNG NR. 92/2020 Finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmer ab dem 1. Juni 2020 Für Arbeitnehmer, die sich in mit 75% staatlich unterstützter technischer Arbeitslosigkeit befunden haben oder deren Arbeitsverträge während des Alarm- oder Ausnahmezustands ausgesetzt wurden, weil die Arbeit vorübergehend unterbrochen oder verringert wurde und die in dieser Zeit keine staatliche more…
Newsletter Nr. 8/2020
I. GESETZLICHE ÄNDERUNGEN DURCH DIE DRINGLICHKEITSVERORDNUNG NR. 70/2020 (gültig ab dem 15.05.20) Der Zeitraum für die Gewährung der technischen Arbeitslosigkeit und der bezahlten freien Tage an die Eltern wird verlängert Die Subventionierung der Vergütung für technische Arbeitslosigkeit wurde bis zum 31. Mai verlängert. Nach diesem Zeitpunkt wird die Subvention nur noch für Wirtschaftsbereiche fortgesetzt, in more…
Newsletter Nr. 7/2020
GESETZLICHE ÄNDERUNGEN DURCH DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (DV) NR. 48/2020 VOM 16.04.2020 Wir haben für Sie die wichtigsten gesetzlichen Änderungen, welche das Inkrafttreten der DV 48/2020 bringt, zusammengefasst: I. Änderungen der steuerlichen Verfahrensrichtlinien Zwangsvollstreckungen, inklusive durch Mahnungen oder Versteigerungen, werden ausgesetzt In unserem Newsletter Nr. 5 haben wir über die Aussetzung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Einholung von Staatshaushalsforderungen more…
Newsletter Nr. 6/2020
I. Technische Arbeitslosigkeit: Vereinfachung der Umsetzung und Regelung des Verfahrens zur Erteilung von Staatshilfe – (Dringlichkeitsverordnung Nr. 32/2020, gültig ab dem 30.03.2020) Im letzten Newsletter haben wir darüber informiert, dass während des Ausnahmezustands, bei vorübergehender Aussetzung des individuellen Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers (technische Arbeitslosigkeit) im Falle einer vorübergehenden Unterbrechung oder Verringerung der Tätigkeit, die more…