Newsletter Nr. 1/2020

DER BRUTTOMINDESTLOHN STEIGT AB DEM 1. JANUAR 2020

Durch den Regierungsentscheid 935/13 Dezember 2019 wurde die Erhöhung des
Bruttomindestlohns wie folgt beschlossen:
Ab dem 1. Januar 2020 wird der in Art.164 Abs. (1) des Gesetzes Nr. 53/2003
(Arbeitsgesetzbuch) vorgesehene Mindestbruttolohn, ohne Berücksichtigung von Zulagen
und anderen Boni, auf 2.230 Lei pro Monat für eine volle Arbeitsnorm von im Durchschnitt
167,333 Stunden pro Monat, was 13,327 Lei / Stunde entspricht, festgelegt.
Abweichend von den obigen Bestimmungen wird für Mitarbeiter, die eine Funktion inne haben,
welche ein Hochschulstudium voraussetzt und die eine Berufserfahrung von mindestens
einem Jahr in einer solchen Funktion haben, ein Mindestbruttolohn, ohne Berücksichtigung
von Boni und Zulagen, von 2.350 Lei pro Monat festgelegt, bei einer vollen Arbeitsnorm
167,333 Stunden im Durchschnitt pro Monat, was 14,044 Lei / Stunde entspricht.

VEREINFACHTE REGELUNGEN FÜR VERRECHNUNGEN VON
VERBINDLICHKEITEN ZWISCHEN JURISTISCHEN PERSONEN AB DEM
31.12.2019 (Regierungsbeschluss 773/2019)

Bislang galt bezüglich der Verrechnung von Verbindlichkeiten zwischen rumänischen
juristischen Personen, dass hierfür spezielle Verrechnungsformulare zu verwenden waren,
die aus der Druckerei nummeriert waren und über die streng buchgeführt werden musste. So
durften z.B. falsch ausgestellte Verrechnungsformulare nur von einer speziellen
Verrechnungsstelle vernichtet werden, es gab Verrechnungsinspektoren und Verrechnungen
durften nur bei Vorliegen korrekt befüllter Verrechnungsformulare buchhalterisch erfasst
werden.

Die neuen Normen bewegen die Verrechnungsabläufe nun auf eine Online-Plattform,
Verrechnungssitzungen, Verrechnungsinspektoren und etliche Dokumente entfallen.
Die wichtigsten Änderungen ab dem 31.12.2019 sind:

  • Alle Verrechnungsvorgänge werden auf der Grundlage von Informationen
    durchgeführt, die über das INTERNET an die spezielle Adresse der WEBSITE:
    https://gama.cppi.ro/login übermittelt werden;
  • Die von der Nationaldruckerei gedruckten Verrechnungsformulare werden nicht mehr
    verwendet. Jede juristische Person lädt das Verrechnungsformular aus dem
    Verrechnungssystem (SIC) herunter, diesem wird automatisch eine Serie und eine
    eindeutige Nummer zugeordnet;
  • Die für die Rechnungsstellung verwendeten Nummernkreise müssen nicht mehr
    erklärt werden.