I. Einführung von wirtschafts- und haushaltspolitischen Maßnahmen nach der
Ausrufung des Ausnahmezustands (Notfallverordnung Nr. 29/2020)
1. Der Staat garantiert Darlehen, Kreditlinien und subventioniert die damit
verbundenen Zinsen und Verwaltungsgebühren
Das Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen – IMM INVEST
ROMANIA, welches zum Ziel hat, kleinen und mittleren Unternehmen die Aufnahme von
Darlehen von Kreditinstituten durch vom Staat übernommene Garantien zu erleichtern, wird
wie folgt geändert:
Gewährte Garantien und Garantieprozentsatz
Das Programm besteht aus der Gewährung von Staatsgarantien wie folgt:
a. Es werden bis zu 80% des Finanzierungsbetrages, ausgenommen den Zinsen,
Provisionen und Bankgebühren, für ein oder mehrere Darlehen für Investitionen und/oder
eine oder mehrere Darlehen/Kreditlinien für Betriebskapital garantiert. Der Höchstbetrag
der Darlehen bzw. der Kreditlinien für die Finanzierung des zugesagten Betriebskapitals
darf den Durchschnitt der Ausgaben für Betriebskapital des Unternehmens in den letzten
beiden Geschäftsjahren nicht überschreiten, wobei eine Obergrenze von 5.000.000 Lei
gilt. Bei Investitionsdarlehen liegt die Obergrenze der Finanzierung bei 10.000.000 Lei.
oder
b. Für Mikro- und Kleinunternehmen werden bis zu 90% des Finanzierungsbetrages,
ausgenommen den Zinsen, Provisionen und Bankgebühren, für ein oder mehrere
Darlehen für Investitionen und/oder eine oder mehrere Darlehen/Kreditlinien für
Betriebskapital garantiert. Der Höchstbetrag der Darlehen bzw. der Kreditlinien für die
Finanzierung des zugesagten Betriebskapitals darf den Durchschnitt der Ausgaben für
Betriebskapital des Unternehmens in den letzten beiden Geschäftsjahren nicht
überschreiten, wobei eine Obergrenze von 500.000 Lei gilt. Bei Investitionsdarlehen liegt
die Obergrenze der Finanzierung bei 1.000.000 Lei.
Für IMMs, Mikrounternehmen oder kleine Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung
eines durch den Staat garantierten Kredits keine Jahresabschlüsse abgegeben haben, wird
der Höchstbetrag der Finanzierung von Betriebskapitaldarlehen/Kreditlinien als doppelt so
hoch berechnet wie der Durchschnitt der Ausgaben für Betriebskapital, welche sich aus den
monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen ergeben.
Zinsen und Provisionen
Die Zinsen für Darlehen/Kreditlinien zur Finanzierung von Betriebskapital und
Investitionsdarlehen werden vom Ministerium für öffentliche Finanzen zu 100 %
subventioniert.
Der Zinssubventionierungszeitraum gilt ab dem Zeitpunkt der Gewährung von
Darlehen/Kreditlinien, die nach Inkrafttreten dieser Dringlichkeitsverordnung vergeben
wurden und kann bis zum 31. März 2021 dauern.
Die Verwaltungsgebühr der für die Vergabe der Garantien zuständigen Behörde FNGCIMM,
welche für die Bearbeitung des Kreditantrags von dieser berechnet werden, wird aus dem
Staatshaushalt, durch den Haushalt des Ministeriums für öffentliche Finanzen im Rahmen der
mit diesem Programm verbundenen staatlichen Subventionsprogrammen getragen. Nach
Beendigung der staatlichen Subventionsprogramme muss der Darlehensempfänger die
Verwaltungsgebühr selbst tragen.
Förderkriterien
Um dieses Programm in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen kumulativ
folgende Kriterien erfüllen:
a. Sie sind nicht in Schwierigkeiten gem. Pkt. 20 und 24 der Mitteilung der Kommission –
Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller
Unternehmen in Schwierigkeiten 2014/C 249/01, veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Union, Serie C, Nr. 249 vom 31. Juli 2014 befinden;
b. Sie sind nicht im Rechtsstreit, als Beklagter, mit dem Ministerium für öffentliche Finanzen
und/oder dem Partnerkreditinstitut;
c. Sie sind mit der Rückzahlung von Krediten, inkl. Leasingfinanzierungen, in den letzten
sechs Monaten vor dem Antrag auf die staatliche Garantie, nicht in Verzug oder wenn sie
sich in Zahlungsverzug befinden, so sind diese in der Datenbank der Kreditrisikozentral
in den Kategorien A, B, C eingestuft;
d. Es ist ihnen nicht verboten, Schecks zum Zeitpunkt der Kreditgenehmigung auszustellen
und es sind keine größeren Vorfälle mit Schuldscheinen in den letzten 6 Monaten in der
Datenbank der Zahlungsvorfallzentrale vermerkt;
e. Es wurde nach den geltenden Gesetzen kein Insolvenzverfahren gegen sie eröffnet;
f. Sie legen dem Kreditinstitut Sicherheitsgarantien vor, die zusammen mit der staatlichen
Garantie und der gesetzlichen Hypothek mindestens 100 % des Finanzierungsbetrags
abdecken;
g. Sie sind gemäß den internen Richtlinien des Kreditinstituts förderfähig;
h. Sie haben keine ausstehenden Steuerverpflichtungen und sonstige Haushaltsforderungen,
die von der zentralen Steuerstelle im Sinne von Art. 1 Abs. 31 des Gesetzes
Nr. 207/2015 über die Steuerordnung in der geänderten und ergänzten Fassung verwaltet
werden. Hat der Begünstigte solche ausstehenden Verpflichtungen, so verpflichtet er sich
diese aus dem Darlehen/der Kreditlinie für das im Rahmen des Programms gewährte
Betriebskapital zu begleichen.
Laufzeit der Finanzierung
Die maximale Laufzeit der Finanzierung beträgt 120 Monate bei Investitionsdarlehen und 36
Monate bei Betriebskapitaldarlehen bzw. -kreditlinien. Darlehen/Kreditlinien für
Betriebskapital können um höchstens 36 Monate verlängert werden und werden im letzten
Jahr der Verlängerung unter der Inanspruchnahme der Bedingungen der methodischen
Richtlinien für die Anwendung dieser Dringlichkeitsverordnung zurückgezahlt.
2. Die Zahlungsfristen für die Zahlung von Gebäude-, Grundstücks- und KFZSteuer
werden bis zum 30. Juni verlängert
Im Jahr 2020 wird die Frist für die ersten Zahlungen oder Vorauszahlungen, die normalerweise
per 31. März für die Gebäude-, Grundstücks- oder KFZ-Steuer fällig sind, bis zum 30. Juni,
einschließlich, verlängert. Bei Vornahme der Zahlungen bis zum 30. Juni wird der vom
Gemeinderat festgesetzte Nachlass gewährt.
Das Rathaus der Kreisstadt Sibiu hat angekündigt, dass Steuererklärungen,
Gebäudebewertungsgutachten und andere Unterlagen in Bezug auf steuerpflichtige
NEWSLETTER NR. 5/2020
Seite 3 von 7
Gegenstände bis zum 30. Juni über E-Mail an folgenden Adressen eingereicht werden
können:
Steuern und Gebühren natürliche Personen: itpf@sibiu.ro
Steuern und Gebühren juristische Personen: itpj@sibiu.ro
Zwangsvollstreckung natürliche Personen: espf@sibiu.ro
Zwangsvollstreckung juristische Personen: espj@sibiu.ro
3. Verlängerung der Fristen für die Umstrukturierung der
Haushaltsverpflichtungen
In unserem Newsletter Nr. 3/2020 haben wir über die Ausweitung des Anwendungsbereichs
der Schuldner, die die Umstrukturierung der Haushaltsverpflichtungen beantragen können,
und über die Verlängerung der Fristen für die Einreichung von Notifizierungen bis zum
31.03.2020 informiert. Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 29/2020 verlängert diese Fristen nun
erneut. Der Schuldner, der seine Haushaltsverpflichtungen umstrukturieren möchte, ist
verpflichtet, der zuständigen Steuerbehörde dies bis zum 30. Juli 2020 mitzuteilen. Erfolgt die
Mitteilung nicht innerhalb dieser Frist, verfällt das Recht auf Beantragung der
Umstrukturierung von Steuerschulden.
Die Ausarbeitung eines Umstrukturierungsplans und die Prüfung des umsichtigen privaten
Gläubigers ist vom Schuldner bei einem unabhängigen Sachverständigen zu beantragen. Der
Antrag auf Umstrukturierung kann bis zum 30. Oktober 2020 gestellt werden. Erfolgt die
Antragstellung nicht innerhalb dieser Frist, verfällt das Recht auf Beantragung der
Umstrukturierung von Steuerschulden.
4. Für ausstehende Steuerverpflichtungen werden keine Verzugs- und
Verspätungszinsen und Zuschläge fällig und Vollstreckungsmaßnahmen
werden ausgesetzt
Bei steuerlichen Verbindlichkeiten, die ab dem Datum des Inkrafttretens der
Dringlichkeitsverordnung 29/2020 fällig sind, werden keine Verzugs- und Verspätungszinsen
und Zuschläge gem. Steuerordnung berechnet und geschuldet. Diese Steuerverbindlichkeiten
werden als nicht ausstehend betrachtet.
Ebenso werden die Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt oder nicht eingeleitet, mit
Ausnahme der Zwangsvollstreckungen, die für die Eintreibung von Steuerforderungen gelten,
welche durch strafrechtliche Gerichtsurteile festgesetzt wurden. Die Maßnahmen zur
Aussetzung der Vollstreckung durch Eintreibung auf rückverfolgbaren Beträgen, die
Einkommen und Bargeldverfügbarkeit darstellen, gelten mit Inkrafttreten des Gesetzes und
sind von Kreditinstituten oder Dritten ohne weitere Formalitäten umzusetzen.
Diese steuerlichen Maßnahmen erlöschen innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des
Ausnahmezustands.
5. Steuerpflichtige mit jährlicher Gewinnsteuer und Vorauszahlung im Jahr 2020
haben die Option, die Steuer auf der Grundlage des aktuellen Quartalsgewinns
zu berechnen
Steuerpflichtige, die die Gewinnsteuer jährlich erklären bzw. zahlen und vierteljährliche
Vorauszahlungen ausgehend vom Vorjahresergebnis tätigen, können die vierteljährlichen
Vorauszahlungen für 2020 ausgehend vom aktuellen vierteljährlichen Ergebnis berechnen.
Diese Option bezüglich der Berechnungsmethode gilt für alle Quartale des Geschäftsjahres
2020.
6. Die Frist für die Abgabe der Erklärung über die tatsächlichen Begünstigten
verlängert sich um 3 Monate ab dem Tag der Beendigung des
Ausnahmezustands
In unserem Newsletter Nr. 3/2020 haben wir über die Verpflichtung informiert, die Erklärung
über den tatsächlichen Begünstigten bis zum 21.07.2020 für die bis zum 21.07.2019
gegründeten Gesellschaften und innerhalb von 15 Tagen nach Genehmigung der
Jahresabschlüsse für neuere Unternehmen abzugeben.
Die Dringlichkeitsverordnung Nr. 29/2020 verlängert nun die Fristen um drei Monate ab dem
Datum der Beendigung des Ausnahmezustands, der durch das Dekret Nr. 195/2020 über die
Ausrufung des Ausnahmezustands auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens festgelegt wurde, und
die Abgabe dieser Erklärung wird während des Ausnahmezustands ausgesetzt.
7. Zahlungsaufschub für Versorgungs- und Mietdienstleistungen für Unternehmen
die Notfallbescheinigungen besitzen
Während des Ausnahmezustands können kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Tätigkeit
ganz oder teilweise aufgrund von Entscheidungen der zuständigen Behörden eingestellt
haben und die über die vom Ministerium für Wirtschaft, Energie und Unternehmensumfeld
ausgestellte Notfallbescheinigung verfügen, die Aufschiebung der Zahlung für
Versorgungsleistungen – Strom, Erdgas, Wasser, Telefon und Internetdienste sowie den
Aufschub der Miete für das als Firmensitz und als Betriebsstätte genutzte Gebäude in
Anspruch nehmen. Dieser Zahlungsaufschub gilt auch für öffentliche Notare, Rechtsanwälte,
Gerichtsvollzieher, sowie Hausärzte und Zahnarztpraxen, deren Tätigkeit unmittelbar von den
durch die Behörden angeordneten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der
Pandemie betroffen ist.
Achtung:
Die Notfallbescheinigung wird ab April 2020 benötigt, weil der Ausnahmezustand im März
angeordnet wurde. Die Verordnung, in der Einzelheiten für die Erlangung der
Notfallbescheinigung festgesetzt werden, ist momentan noch in Arbeit. Wir werden über
die Bedingungen informieren, sobald diese im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die Notfallbescheinigung entspricht nicht der „Höhere Gewalt“ – Bescheinigung. Gem. Art.
1351 Zivilgesetzbuch (BGB) kann jede juristische Person die Klausel höherer Gewalt
aktivieren und kann eine Bescheinigung für das Vorliegen des Falls von höherer Gewalt
beantragen, wenn sie aufgrund unvorhergesehener und unüberwindbaren Ereignissen
nicht in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern oder
einem Partner nachzukommen. Die „Höhere Gewalt“-Bescheinigung entbindet die Partei,
die sich auf Höhere Gewalt beruft, sofern das Ereignis durch Umstände verursacht wird,
die nicht dem Willen der Partei entsprechen, für die die Partei nicht verantwortlich ist und
die von der Partei nicht beseitigt werden können. Voraussetzung ist, dass die Partei, die
sich auf höhere Gewalt beruft, ihre Mitarbeiter / Partner in Bezug bezüglich des Ereignisses
höhere Gewalt in Kenntnis setzt und diesen die von der Industrie- und Handelskammer
(CCI) ausgestellt Bescheinigung vorlegt. Um die Bescheinigung über das Vorliegen des
Falls von höherer Gewalt von der Industrie- und Handelskammer zu erhalten, müssen
folgende Unterlagen eingereicht werden:
a. den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung, vom gesetzlichen Vertreter
unterzeichnet;
b. eine Kopie des Vertrags, der von dem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist,
einschließlich der Klausel über höhere Gewalt;
c. Bescheinigungen der zuständigen Stellen, Behörden und Institutionen, von Fall zu
Fall (andere als die rumänische Industrie- und Handelskammer), hinsichtlich des
Bestehens und der Auswirkungen des Ereignisses, seinen Ort, den Zeitpunkt des
Beginns und der Beendigung des Ereignisses;
d. die dem Vertragspartner kommunizierten Mitteilungen im Zusammenhang mit dem
Eintritt des Ereignisses und seine Auswirkungen auf die Durchführung der
Vertragshandlungen.
Die Industrie- und Handelskammer erhebt eine Gebühr in Höhe von 500€ (in Lei, zum
Wechselkurs der Rumänischen Nationalbank am Tag der Zahlung) + Umsatzsteuer für die
Erstellung der Bescheinigung über das Vorliegen des Falles höherer Gewalt.
II. Einführung einiger Maßnahmen im Bereich der Sozialversicherung aufgrund der
Ausrufung des Ausnahmezustandes (Dringlichkeitsverordnung Nr. 30/2020)
1. Die Bedingungen, in denen Eltern im Falle der vorübergehenden Schließungen
von Bildungseinrichtungen Anspruch auf Urlaub für die Betreuung von Kindern
haben, wurden geändert (Gesetz 19/2020)
Im letzten Newsletter haben wir über die Verabschiedung des Gesetzes informiert, wonach
einer der Eltern ein Anrecht auf freie Arbeitstage für die Betreuung der Kinder hat, wenn deren
Bildungseinrichtungen infolge ungünstiger Wetterbedingungen oder anderer von den
zuständigen Behörden als extrem eingestuften Situationen vorübergehend geschlossen
werden.
Die Dringlichkeitsverordnung 30/2020 spezifiziert nun Folgendes:
Für die Schulferien (lt. Schulkalender sind im Zeitraum zwischen dem 04. und dem 21. April
Frühlingsferien) haben Eltern keinen Anspruch auf bezahlte freie Tage für die Betreuung der
Kinder aufgrund des Gesetzes 19/2020.
Ebenfalls gelten die Bestimmungen des Gesetzes 19/2020 nicht, wenn sich einer der Eltern
oder der Elternteil, im Falle der Alleinerziehenden, in einer der folgenden Situationen befindet:
– Erziehungsurlaub für die Erziehung von Kindern bis zum zweiten Lebensjahr
– ist der persönliche Begleiter eines der unterhaltsberechtigten Kinder
– befindet sich im Erholungsurlaub oder im unbezahlten Urlaub
– befindet sich in technischer Arbeitslosigkeit
– hat keine Einkünfte aus Löhnen und Gehältern, Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit,
Einkünfte aus Rechten des geistigen Eigentums, Einkünfte aus landwirtschaftlichen,
forstwirtschaftlichen Tätigkeiten und Fischzucht erzielt, die einkommensteuerpflichtig sind.
Die freien Tage werden auf Antrag eines Elternteils gewährt, der beim Arbeitgeber der Person
eingereicht wird, die das Kind während der Zeit, in der die Bildungseinrichtungen geschlossen
sind, betreut. Dem Antrag wird eine Erklärung auf Eigenverantwortung des anderen Elternteils
hinzugefügt (siehe Anlage 1 zu diesem Newsletter) sowie Kopie/en der Geburtsurkund/en des
Kindes/der Kinder.
Hinsichtlich der Art und Weise der Zahlung der freien Tage, die den Eltern gewährt werden,
wurde festgesetzt, dass der Arbeitgeber dem Elternteil für jeden freien Tag eine Vergütung in
Höhe von 75 % des Grundgehaltes, jedoch nicht mehr als 75% des durchschnittlichen
Bruttoverdienstes (5.429 Lei für 2020) zahlt. Die Vergütung unterliegt der Besteuerung und
der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Rückerstattung durch das Arbeitsamt
erfolgt nur, wenn der Steuerpflichtige die gesamten Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen für den Monat, indem die Vergütung gezahlt wurde, abgeführt
hat.
Die Rückerstattung der gezahlten Vergütungen für die den Eltern gewährten freien Tage
erfolgt innerhalb von 60 Kalendertagen nach Einreichung eines Antrages und der zugehörigen
Anlagen durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die für die Rückerstattung
erforderlichen Unterlagen sind per E-Mail oder durch andere vereinbarte Mittel innerhalb einer
Frist von 30 Tagen nach Zahlung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge im
Zusammenhang mit der Vergütung einzureichen.
Achtung: Die Arbeitgeber können nur die Rückerstattung der Nettovergütung, die das
Elternteil tatsächlich erhalten hat, beantragen. Die Sozialversicherungsbeiträge und die
Lohnsteuer sind vom Arbeitgeber zu tragen.
2. Bedingungen für den Eintritt in die technische Arbeitslosigkeit
Während des Ausnahmezustands gilt während der vorübergehenden Aussetzung des
individuellen Arbeitsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers (technische Arbeitslosigkeit) und
im Falle der vorübergehenden Unterbrechung oder Verringerung der Arbeit, dass die
Arbeitnehmer 75 % ihres Grundgehalts erhalten. Diese Vergütung wird von der
Arbeitslosenversicherung übernommen, jedoch nicht mehr als 75 % des durchschnittlichen
Bruttoverdienstes pro Arbeitnehmer.
Diese Bestimmungen kommen Arbeitnehmern von Arbeitgebern zugute, die eine der
folgenden Bedingungen erfüllen:
a) die Tätigkeit wurde ganz oder teilweise auf der Grundlage von Entscheidungen der
Behörden während der Zeit des Ausnahmezustandes unterbrochen und es liegt
eine vom Ministerium für Wirtschaft, Energie und Unternehmensumfeld
ausgestellte Notfallbescheinigung vor
b) die Tätigkeit wurde infolge der Auswirkungen der COVID-19-Epidemie verringert
und die Gesellschaft verfügt nicht über die finanziellen Mittel, alle Gehälter an ihre
Mitarbeiter zu zahlen. Die Arbeitgeber können in diesem Fall von der Zahlung der
Vergütung für höchstens 75% der Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Verordnung (21. März 2020) einen aktiven Arbeitsvertrag haben,
profitieren. Die Vergütung wird von der Arbeitslosenversicherung getragen und auf
der Grundlage einer Erklärung auf eigene Verantwortung, aus der hervorgeht, dass
der Arbeitgeber im Vormonat eine Verringerung der monatlichen Einzahlungen von
mindestens 25% gegenüber der durchschnittlichen Einzahlungen des Zeitraumes
Januar-Februar 2020 zu verzeichnen hatte und dass er nicht über die finanziellen
Mittel verfügt, alle Arbeitnehmer zu bezahlen.
Die Vergütung unterliegt der Besteuerung und Zahlung von Sozialbeiträgen, aber die
Berechnung, Einbehaltung, Erklärung und Zahlung erfolgt nach Erhalt der Vergütung aus dem
Arbeitslosenversicherungshaushalt, d. h. bis einschließlich zum 25. des Folgemonats. Diese
Vergütung unterliegt nicht der sonst vom Arbeitgeber zu tragenden Arbeitsversicherung.
Damit diese Vergütung von der Arbeitslosenversicherung getragen wird, müssen Arbeitgeber
über E-Mail einen vom gesetzlichen Vertreter unterschriebenen und mit Datum versehenen
Antrag, zusammen mit einer Liste der Personen, für die diese Vergütung in Anspruch
genommen wird, einreichen. Die Zahlung aus dem Haushalt der Arbeitslosenversicherung
erfolgt spätestens 30 Tage nach Vorlage der Unterlagen.
III. H&A: Info in eigener Sache
Ab Montag, dem 23.03.20, ist das Büro von Herlan & Associates in der Calea Dumbravii Nr.
40 nur noch mit einer einzigen Kollegin besetzt. Diese wird die Buchungsunterlagen für alle
Kunden annehmen und den anderen Kollegen zur Verfügung stellen. Hintergrund dieser
Maßnahme ist die Entscheidung der Geschäftsführung von H&A, dass zum Schutz der
Mitarbeiter alle Kollegen prinzipiell von