Newsletter Nr. 1/2019

DRINGLICHKEITSVERORDNUNG NR. 114 VOM 29.12.2018 1. Baugewerbe: höherer Mindestlohn und Lohnsteuerbefreiung / Befreiung Sozial-versicherungsbeiträge Die Verordnung legt einen höheren Mindestlohn für die Baugewerbe-Branche fest, es wird die Lohnsteuerbefreiung und die anteilige Befreiung von der Sozialversicherungspflicht festgesetzt. Somit wird für den Zeitraum 1. Januar 2019 – 31. Dezember 2019, im Baugewerbe, ein landesweit garantierter Mindestgrundlohn in more…

Newsletter Dezember 2018

DRINGLICHKEITSVERORDNUNG NR. 89 VOM 09.10.2018 Ab dem 01.11.2018, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 5% auch für folgende Dienstleistungen: Eintrittsgelder zu den Jahrmärkten, Vergnügungs- und Freizeitparks; Unterkunft im Rahmen des Hotelsektors oder ähnlichen Sektoren mit ähnlicher Funktion, inklusive die Vermietung von für Campings eingerichteten Grundstücken; Gastronomie- und Catering-Dienstleistungen, mit Ausnahme der alkoholischen Getränke, außer Bier; more…

Newsletter Juli 2018

AUSSCHÜTTUNG VON DIVIDENDEN BEI KAPITALGESELLSCHAFTEN (GESETZ NR. 163/2018) Die Gewinnverteilung zwischen den Aktionären oder den Gesellschaftern eines Unternehmens kann ab dem 15. Juli 2018 auch vierteljährlich, also im Laufe des Geschäftsjahres vorgenommen werden. Bislang war es gesetzlich verboten Gewinnausschüttungen unterjährig vorzunehmen. Gewinne durften erst nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung und offizieller Abgabe des Jahresabschlusses ausgeschüttet werden. Die vierteljährliche more…

Newsletter April 2018

DRINGLICHKEITSVERORDNUNG NR. 25 VOM 30.03.2018 1. Gewinnsteuer Für Gewinnsteuerpflichtige wird die Verpflichtung zur Abgabe einer informativen Erklärung hinsichtlich der Empfänger von Spenden/Patenschaften/private Stipendien eingeführt. Abgabefrist für die Einreichung der Erklärung wird der 25. März sein. 2. Mikrounternehmensteuer Wechseloption: Ab dem 1. April 2018, können Mikrounternehmen mit einem Stammkapital von mindestens 45.000 RON, die mindestens zwei Arbeitnehmer beschäftigen, einmalig dafür more…

Newsletter Januar 2018

DRINGLICHKEITSVERORDNUNG NR. 3 VOM 08.02.2018 1. Begünstigung für lohnsteuerbefreite Arbeitnehmer Im Newsletter 2017/05 hatten wir berichtet, dass der Transfer der Arbeitgeberanteile an der Renten- und Krankenversicherung vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer für lohnsteuerbefreite Arbeitnehmer zu höheren Aufwendungen für die Renten- und Krankenversicherung führen. Um dieses auszugleichen und das monatliche Nettoeinkommen auf dem Niveau des Monats Dezember 2017 beizubehalten, wurden nun more…

Newsletter Dezember 2017

ERHÖHUNG DES MINDESTLOHNS GEMÄß VERORDNUNG NR. 846/29.11.2017 Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich der Mindestlohn von 1.450 Lei auf 1.900 Lei bzw. 11,40 Lei/Stunde. Der Mindestlohn von 1.900 Lei gilt für eine volle Arbeitsnorm, die im Jahr 2018 durchschnittlich 166,67 Stunden pro Monat beinhaltet. Damit erhöht sich der Brutto-Mindestlohns um 31,03% gegenüber dem Jahr 2017. Zu beachten ist more…

Newsletter November 2017

NEUE STEUERLICHE ANFORDERUNGEN AN MULTINATIONALE UNTERNEHMENSGRUPPEN An multinationale Unternehmensgruppen (MNE-Gruppe), die in Rumänien tätig sind und bestimmte Kriterien erfüllen, werden ab dem Geschäftsjahr 2017 neue steuerliche Anforderungen im Sinne von Melde- und Reportingpflichten im Bereich der Verrechnungspreise gestellt werden. Diese neuen Anforderungen sind Folge der Umsetzung der EU-Richtline 2016/881 in die nationale Gesetzgebung mittels der more…

Newsletter September 2017

1. VERORDNUNG NR. 23 VOM 30.08.2017 HINSICHTLICH DER GETRENNTEN ZAHLUNG VON NETTO-PREIS UND UMSATZSTEUER (SPLIT-PAYMENT-VERFAHREN) Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und umsatzsteuerpflichtige natürliche Personen sind verpflichtet, ab dem 01. Januar 2018 eine getrennte Zahlung von Netto-Preis und Umsatzsteuer vorzunehmen. Das Verfahren sieht die Eröffnung eines gesonderten Umsatzsteuerkontos vor, ein anderes als das Girokonto, auf das die Kunden die Umsatzsteuer einzahlen und von dem more…

Newsletter August 2017

I. ÄNDERUNGEN DES GESETZES 53/2003 ARBEITSGESETZBUCH (GÜLTIG AB DEM 07.08.2017) 1. DEFINITION „SCHWARZARBEIT” Als „Schwarzarbeit” gilt nun auch folgendes: Die Arbeit eines Mitarbeiters mit aufgehobenem Arbeitsvertrag, inklusive der Arbeit während des Krankenurlaubs für krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit (Strafe 20.000 RON/Mitarbeiter). Die Arbeit eines Mitarbeiters außerhalb der im Teilzeit-Arbeitsvertrag vorgesehenen Arbeitszeit (Strafe 10.000 RON/Mitarbeiter). 2. PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Die Pflichten der more…

Newsletter Januar 2017

I. ÄNDERUNGEN DES STEUERGESETZBUCHES AB DEM 01.01.2017 1. GEWINNSTEUER Steuerpflichtige, die ausschließlich Innovations-, Forschungs-, und Entwicklungstätigkeiten ausüben, werden von der Zahlung der Gewinnsteuer für die ersten 10 Jahre befreit. Diese 10 Jahre werden dabei bei neuen Unternehmen ab dem Gründungsdatum gezählt. Für bereits bestehende Firmen gilt die Gewinnsteuerbefreiung für 10 Jahre ab dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung, more…